Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 14.05.2008 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Die Abgeltungsteuer: Die fünf wichtigsten Fragen & Antworten
Schlagworte: |
Abgeltungsteuer, Altersvorsorge, Kapitaleinkünfte, Kapitalertragsteuer, Quellensteuer, Sparerfreibetrag, Übergangsregelung, Veranlagungswahlrecht
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium beantwortet die folgenden fünf Fragen:
Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?
Müssen alle Steuerpflichtigen 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen?
Welche Übergangsregelungen gibt es?
Was ändert sich für meine Altersvorsorge?
Lohnt sich die Umschichtung bisheriger Kapitalanlagen, um die Abgeltungsteuer zu umgehen?
Hintergrund: Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerfreibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.