Quelle: |
Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.04.2008 |
Aktenzeichen: | 7 K 9382/05 B |
Schlagzeile: |
Finanzierungskosten für eine Beteiligung an einem IT-Unternehmen sind keine Betriebsausgaben eines Rechtsanwalts
Schlagworte: |
Beteiligung, Betriebsausgabe, Betriebsausgaben, Betriebsvermögen, Finanzierung, Freiberufler, Rechtsanwalt, Schuldzinsen, Steuerberater, Verfassung
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Die Beteiligung an einem IT-Unternehmen gehört auch dann nicht zum notwendigen Betriebsvermö-gen, wenn sich ein Rechtsanwalt und Steuerberater davon die Vergabe von berufsspezifischen Man-daten durch das Beteiligungsunternehmen erhofft.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 19/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Gehört die Beteiligung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an einem IT-Unternehmen zu dessen Betriebsvermögen mit der Folge, dass die Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung als Betriebsausgaben abzugsfähig sind? Darf bei der Beurteilung, ob notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers vorliegt, auf das Merkmal der "nötigen sachlichen Nähe" abgestellt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4; EStG § 4 Abs 3; EStG § 4 Abs 1; EStG § 18; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 23.4.2008 (7 K 9382/05 B)