Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.03.2008 |
Aktenzeichen: | 6 K 5337/05 K,G,F |
Schlagzeile: |
Verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) bei Zusage einer Umsatztantieme mit tantiemefreiem Sockelbetrag
Schlagworte: |
Betriebsprüfung, Betriebsprüfungsbericht, Offenbare Unrichtigkeit, Pension, Rohgewinn, Tantieme, Umsatztantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 45/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zusage einer Umsatztantieme mit tantiemefreiem Sockelbetrag? Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tantieme in Höhe der Hälfte einer 5prozentigen Rohgewinnmarge? Verdeckte Gewinnausschüttung bei Bemessung der Pension an Umsatztantieme? Offenbare Unrichtigkeit bei Auswertung eines (unklaren) Betriebsprüfungsberichtes?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; KStG § 27 Abs 3 S 2; GewStG § 7; AO § 129
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 4.3.2008 (6 K 5337/05 K,G,F)