Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.02.2008 |
Aktenzeichen: | 16 K 2223/06 E |
Schlagzeile: |
Zufluss von Zinsen bei Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Sperrkonten
Schlagworte: |
Kapitaleinkünfte, Sperrkonto, Stichtag, Urteil, Verfügungsbeschränkung, Verfügungsmacht, wirtschaftliche Verfügungsmacht, Zeitpunkt, Zinsen, Zufluss, Zwangsvollstreckung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 10/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht: Wann gelten Zinsen auf einem Sperrkonto mit einer Verfügungsbeschränkung im Zusammenhang mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteil als zugeflossen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 11 Abs 1 S 1; ZPO § 109
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 7.2.2008 (16 K 2223/06 E)