Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 30.05.2008 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2257/08/10001 |
Schlagzeile: |
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Fernseh-Preisgeldern
Schlagworte: |
Fernseh-Preisgelder, Fernsehshow, Kandidat, Preisgeld, sonstige Einkünfte
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. November 2007 (Aktenzeichen IX R 39/06) entschieden, dass Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sind. Entscheidendes Kriterium für die Steuerbarkeit ist, dass der Auftritt des Kandidaten und das gewonnene Preisgeld in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis stehen.
Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Anwendung des Urteils Stellung und nennt Anhaltspunkte, die für ein zur Steuerbarkeit führendes gegenseitiges Leistungsverhältnis sprechen.
Liegen allerdings keine der vom BFH genannten Anhaltspunkte vor, bleibt es auch bei im Rahmen von Fernsehsendungen gewonnenen Geldern bei nicht steuerbaren Einnahmen.
Hinweis: Siehe zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einnahmen prominenter Kandidaten aus Spiel- und Quizshows das BMF-Schreiben vom 27. April 2006.