Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.02.2008 |
Aktenzeichen: | 3 K 177/07 |
Schlagzeile: |
Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger
Schlagworte: |
Abzweigung, Behinderung, Heimunterbringung, Kindergeld, Sozialhilfe, Sozialhilfeträger, Unterhalt
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 26/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Notwendige Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, wenn dieser die Kosten der Heimunterbringung für das volljährige behinderte, vollstationär untergebrachte Kind trägt, und die Mutter nur partielle Unterhaltsleistungen erbringt (mtl. Unterhaltsbeitrag, monatliche Aufwendungen für Kleidung, Haushaltsaufnahme an den Wochenenden und Feiertagen sowie Fahrtkosten)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 74 Abs 1; BSHG § 91 Abs 2; BGB § 1610 Abs 2
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 13.2.2008 (3 K 177/07)