Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.02.2008 |
Aktenzeichen: | 13 K 1754/07 |
Schlagzeile: |
Ausgleichszahlungen eines Arbeitnehmers an die frühere Ehefrau im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgenvergleich als Werbungskosten
Schlagworte: |
Abfindung, Ausgleichszahlung, Ehescheidung, Scheidung, Vergleich, Versorgungsausgleich, Werbungskosten
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 23/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Ausgleichszahlungen eines Arbeitnehmers an die frühere Ehefrau im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgenvergleich (Abfindung zum Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und den sonstigen Einkünften?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; BGB § 1587o; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht, Entscheidung vom 21.2.2008 (13 K 1754/07)