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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2008
Aktenzeichen: 13 K 1754/07

Schlagzeile:

Ausgleichszahlungen eines Arbeitnehmers an die frühere Ehefrau im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgenvergleich als Werbungskosten

Schlagworte:

Abfindung, Ausgleichszahlung, Ehescheidung, Scheidung, Vergleich, Versorgungsausgleich, Werbungskosten

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 23/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Ausgleichszahlungen eines Arbeitnehmers an die frühere Ehefrau im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgenvergleich (Abfindung zum Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und den sonstigen Einkünften?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; BGB § 1587o; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht, Entscheidung vom 21.2.2008 (13 K 1754/07)

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