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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2008
Aktenzeichen: 8 K 2100/07

Schlagzeile:

Bildung einer Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb ist auch ohne verbindliche Bestellung der wesentlichen Wirtschaftsgüter möglich

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Existenzgründer, Existenzgründung, Investitionsabsicht, Rücklage, verbindliche Bestellung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 16/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Ist für die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG für einen neu gegründeten Betrieb die verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder Investitionsgüter erforderlich?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7g Abs 3; EStG § 7g Abs 7
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 22.2.2008 (8 K 2100/07)

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