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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.11.2007
Aktenzeichen: 5 K 2818/04

Schlagzeile:

Nutzungsdauer von Altenheimen und Pflegeheimen

Schlagworte:

Abschreibung, Abschreibungszeitraum, Altenheim, Altersheim, Betriebsvermögen, Nutzungsdauer, Pflegeheim, Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 16/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Nutzungsdauer von Altenheimen und Pflegeheimen - Kann die Nutzungsdauer für das von der Klägerin - einer vermögensverwaltenden, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden GbR - errichtete und verpachtete Altenheim und Pflegeheim in Anlehnung an die für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude geltende Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG auf 33 Jahre geschätzt und somit ein AfA-Satz von 3 % gewährt werden oder ist gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren und damit von einem AfA-Satz von 2 % auszugehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7 Abs 4 S 1 Nr 1; EStG § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 7 Abs 4 S 2; FGO § 76 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 19.11.2007 (5 K 2818/04)

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