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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 16.07.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2007

Schlagworte:

Betriebsprüfung, Entnahme, Richtsatzsammlung, Schätzung, Unentgeltliche Wertabgaben, Verprobung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2007 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2008 bekannt gegeben.

Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

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