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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Allgemeinverfügung
Datum: 22.07.2008
Aktenzeichen: 2008/0328251

Schlagzeile:

Allgemeinverfügung zur Zurückweisung der wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes eingelegten Einsprüche und gestellten Aufhebungsanträge

Schlagworte:

Allgemeinverfügung, Aufhebungsantrag, Einspruch, Solidaritätszuschlag, Verfassungsmäßigkeit, Zurückweisung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes eingelegten Einsprüche und gestellten Aufhebungsanträge durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen.

Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.

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