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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 17.07.2008
Aktenzeichen: IV A 3 - S 0062/08/10006

Schlagzeile:

Anwendungserlass zum Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

Schlagworte:

Anwendungserlass, Ausland, Bekanntgabe, Gemeinnützigkeit, Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Steuergeheimnis

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Das BMF nimmt insbesondere Stellung zur Neuregelung des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) ab 2008.

Das Bundesfinanzministerium geht auch auf folgende Punkte ein:
- Steuergeheimnis
- Steuerliche Gemeinnützigkeit
- Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten im Ausland

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