Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 17.07.2008 |
Aktenzeichen: | IV A 3 - S 0062/08/10006 |
Schlagzeile: |
Anwendungserlass zum Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)
Schlagworte: |
Anwendungserlass, Ausland, Bekanntgabe, Gemeinnützigkeit, Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Steuergeheimnis
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Das BMF nimmt insbesondere Stellung zur Neuregelung des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) ab 2008.
Das Bundesfinanzministerium geht auch auf folgende Punkte ein:
- Steuergeheimnis
- Steuerliche Gemeinnützigkeit
- Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten im Ausland