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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 30.07.2008
Aktenzeichen: ZIVIT LS

Schlagzeile:

Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr.)

Schlagworte:

Abfrageverfahren, Identifikationsnummer, IdNr., Steueridentifikationsnummer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) informiert ausführlich über die Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr.) und stellt das Verfahren nach § 139b Abs. 1 Abgabenordnung vor.

Gliederung:
Ziel der Einführung der IdNr.
Anforderungen zur Vergabe der IdNr. sowie Datenhaltung und -verwendung
Aufgabenstellung für das ZIVIT
Verfahrensbeteiligte
Notwendige Schritte bis zur Vergabe von Identifikationsnummern
Erstmalige Zuordnung und Beistellung der IdNr. zu den Steuerfällen der Finanzämter
Regelmäßiger Datenaustausch mit den Finanzämtern
Das Abfrageverfahren der Finanzämter zur IdNr.-Recherche

Hintergrund: Die bundeseinheitliche 11-stellige Identifikationsnummer (IdNr.) wird nach Angaben des ZIVIT eingeführt, um den Bürgern und Unternehmen die Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu erleichtern, Bürokratie abzubauen und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens zu erhöhen, Leistungsmissbrauch und Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen. Mit Hilfe der IdNr. wird jederzeit die eindeutige Identifizierung eines Steuerpflichtigen ermöglicht, können elektronische Kommunikations-und Verarbeitungsverfahren wesentlich effektiver genutzt werden, wird eine schnelleren Bearbeitung von Steuererklärungen und von Anträgen des Steuerpflichtigen erreicht werden.

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