Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 28.08.2008 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Rente bleibt für Mehrheit steuerfrei
Schlagworte: |
Alterseinkünfte, Rente, Steuerfreiheit
Wichtig für: |
Rentner
Kurzkommentar: |
2009 übermitteln die Rentenversicherer erstmals ihre Daten den Finanzämtern. Die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) geht davon aus, dass dann rund zwei Millionen Rentner Steuern nachzahlen müssen. Sie fordert deshalb eine Bagatellgrenze von 500 Euro, um die Finanzämter zu entlasten.
Das Bundesfinanzministerium hat auf diese Forderung wie folgt reagiert:
„Wenn vereinzelt behauptet wird, zwei Millionen Rentner müssten Steuern nachzahlen, so ist das nicht nachvollziehbar. Steuerpflichtig waren die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung schon vor der Systemumstellung im Jahr 2005. Allerdings hängt es – wie bisher schon – vom individuellen Einzelfall ab, ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen.
Fakt ist: Beziehen Rentner seit 2006 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verfügen über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, dann führt eine Rente von bis zu 18.900 € im Jahr (1.575 € im Monat) nicht zu einer Steuerzahllast. Das heißt, die Rente ist in diesen Fällen somit faktisch steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge sogar. Bei Personen, die 2007/2008 in Rente gegangen sind, liegt der steuerunbelastete Rentenbezug in den genannten Fällen bei 17.600 € pro Person und Jahr bzw. bei 16.800 € (Besteuerungsanteil hier: 54%/56%). Aus diesen Zahlen lässt sich ableiten, dass die große Mehrheit der Rentner keine Steuern auf ihre Rente zahlen muss.
Das zeigt: Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wird schonend vollzogen. Der Vollzug des Alterseinkünftegesetzes wird mit Augenmaß umgesetzt. Gleichzeitig werden im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes Beiträge zum Aufbau einer Altersvorsorge steuerlich besser gefördert.“