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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 28.08.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Beschlossene Sache: Entlastungen für Bürger 2009

Schlagworte:

Altersvorsorge, Arbeitslosengeld II, BaföG, Berufseinsteigerbonus, Eigenheimrente, Existenzminimumbericht, Heizkosten, Kapitalbeteiligung, Kinderbetreuungszuschlag, Kinderzuschlag, Krankenkassenbeitrag, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz, Rente, Rentenanpassung, Rentenanpassungsformel, Rentenerhöhung, Riester-Rente, Steuerrechtsänderungen, Vermögenswirksame Leistungen, Wohngeld, Wohn-Riester

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert über bereits verabschiedete Entlastungen für Bürger ab 2009 und gibt einen Ausblick auf weitere Vorhaben.

Kinderzuschlag: Gezielte Unterstützung

Familien, die besondere Unterstützung benötigen – Paare mit Bruttoeinkommen von bis zu 900 Euro monatlich und Alleinerziehende mit einem Einkommen von bis zu 600 Euro monatlich – bekommen ab dem 1. Oktober 2008 mehr Geld. Davon profitieren etwa 70.000 Haushalte zusätzlich und 150.000 Kinder.

Der Kinderzuschlag wird bis zu 140 Euro pro Kind betragen.

Einkommensgrenzen werden deutlich gesenkt, zusätzliche Erwerbseinkommen nur noch zu 50 Prozent angerechnet (bisher 70 Prozent).

Wohngeldnovelle: Heizkosten berücksichtigt

Ab dem 1. Januar 2009 werden erstmals die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt. Dank der Novelle steigt die Zahl der Haushalte, die vom Wohngeld profitiert, um ungefähr 210.000 auf ca. 810.000.

Das durchschnittliche Wohngeld steigt von monatlich 92 Euro auf 142 Euro.

Wegen der Reform des Kinderzuschlags dürften 70.000 Haushalte vom Arbeitslosengeld II ins Wohngeld wechseln. Ohne die Novelle würden Ende 2008 nur noch 420.000 Haushalte gefördert.

BAföG-Novelle: Höhere Sätze

Ab 1.Oktober 2008 steigen die BAföG-Bedarfssätze um zehn Prozent, die Freibeträge um acht Prozent. Weiterer Effekt: Es wird voraussichtlich 100.000 BAföG-Geför¬derte mehr geben.

Der BAföG-Höchstsatz wird bei 643 Euro monatlich liegen (bisher 585 Euro).

Auch kann man jetzt neben dem Studium mehr Geld hinzuverdienen: Die Höchstgrenze wird auf 400 Euro im Monat angehoben.

Das Studium mit Kind wird erleichtert: Für das erste Kind gibt es einen neuen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich, für jedes weitere Kind 85 Euro.

Den Bund kostet die Leistung 300 Millionen Euro im Jahr, die Länder weitere 160 Millionen Euro jährlich.

Rentenerhöhung: Stärkerer Anstieg

Die Bundesregierung hat entschieden: Die Renten steigen 2008 und 2009 stärker als es die Rentenanpassungsformel vorsieht, in diesem Jahr um 0,64 Prozent mehr, 2009 um 0,63 Prozent mehr.

Ab 1. Juli 2009 bedeutet das für die Standardrente monatlich 7,65 Euro mehr (45 Beitragsjahre, durchschnittliche Rentenversicherungs-Beiträge, Westdeutschland).

Die Erhöhung wird nicht über höhere Beitragssätze, sondern über Zusatzausgaben der allgemeinen Rentenversicherung (bis 2011) und über den Bund (2,9 Milliarden Euro) finanziert.

Wohn-Riester: Neue steuerliche Förderung

Im Sommer hat die Bundesregierung die Eigenheimrenten, sog. Wohn-Riester, auf den Weg gebracht. Das selbstgenutzte Wohneigentum wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 besser in die steuerlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) einbezogen.

Hinzu kommt jetzt ein Berufseinsteigerbonus in Höhe von einmalig 200 Euro (bis zum 25. Lebensjahr).

Der Staat verzichtet damit auf Steuereinnahmen von ca. 45 Millionen Euro (in 2009).

Was noch geplant ist

Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wird der Staat 2009 Steuermindereinnahmen von ca. 100 Millionen Euro haben – zugunsten der Mitarbeiter, die besser am Erfolg ihres Unternehmens beteiligt sein können. Dazu werden beispielsweise der Freibetrag für gewährte Beteiligungen oder der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen angehoben.

Im Haushaltsentwurf 2009 wurde vorsorglich eine Milliarde Euro für Leistungen zugunsten von Familien reserviert. Der Existenzminimumbericht im Herbst wird als Entscheidungsgrundlage abgewartet. Ab Herbst wird auch weiter daran gearbeitet, dass Krankenkassenbeiträge besser absetzbar werden; ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfordert eine Neuregelung.

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