Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.08.2008 |
Aktenzeichen: | 10 K 1272/07 |
Schlagzeile: |
Anwaltskosten bei Streit um Darlehen als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
Schlagworte: |
Anwaltskosten, Darlehensvertrag, Rechtsanwaltskosten, Vermietung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 47/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2008):
Anwaltskosten - Sind die im Zusammenhang mit der von den Klägern begehrten Aufhebung eines - zur Finanzierung einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Eigentumswohnung abgeschlossenen - Darlehensvertrags angefallene Rechtsanwaltskosten keine bei den Vermietungseinkünften abziehbaren Werbungskosten, da das gegenüber dem Darlehensgeber verfolgte Ziel auf vollständigen Schuldenerlass bei Rückgewährung sämtlicher bereits gezahlter Schuldzinsen unter Zurückhaltung der mit den Darlehensmitteln erworbenen Eigentumswohnung nicht die Vermietungstätigkeit, sondern die steuerlich irrelevante private Vermögensebene betrifft?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 14.08.2008 (10 K 1272/07)