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Quelle:

Bundesrat
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 19.09.2008
Aktenzeichen: 615/08 (Beschluss)

Schlagzeile:

Billigung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) durch den Bundesrat

Schlagworte:

GmbH-Recht, MoMiG, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen gebilligt. Mit dem Gesetz soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestärkt werden. Existenzgründungen sind zukünftig einfacher und Registereintragungen schneller möglich. Erschwert wird dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch "Firmenbestatter".

Der Deutsche Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung in einer neuen Fassung beschlossen und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom Juli letzten Jahres aufgegriffen. So wurden die Passagen zur vereinfachten Gesellschaftsgründung verändert, ebenso zur verdeckten Sacheinlage. Anstelle der von den Ländern kritisierten Mustersatzung sieht das Gesetz nunmehr für Standardfälle ein beurkundetes Gründungsprotokoll vor. Es bleibt bei der Höhe des Mindestkapitals von 25.000 Euro für die "klassische" GmbH. Neu ist die Möglichkeit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, der so genannten Mini-GmbH. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals eignet sich diese Gesellschaftsform vor allem für kleine und mittlere Unternehmensgründungen.

Anhang:
Drucksache 615/08 vom 29.08.20 08 (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages)

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