Quelle: |
Bundesrat |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 19.09.2008 |
Aktenzeichen: | 546/08(B) |
Schlagzeile: |
Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010)
Schlagworte: |
Investitionszulage, Investitionszulagengesetz 2010, InvZulG 2010, Steuerrechtsänderungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf eines Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010). Er trägt den immer noch bestehenden Defiziten der ostdeutschen Wirtschaft Rechnung und ermöglicht daher auch in den nächsten Jahren noch eine Fortsetzung der intensiven Investitionsförderung. Gleichzeitig aber wird ein Endpunkt für dieses Förderinstrument festgelegt, indem ein degressiver Verlauf der Fördersätze nach 2009 festgeschrieben wird, der das endgültige Auslaufen der Investitionszulage nach 2013 zum Ziel hat.
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Einschränkung der Förderfähigkeit in den sensiblen Sektoren (§ 3 Abs. 2 Satz 2 InvZulG-E) unmissverständlich für das gesamte Fördergebiet gilt.
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und wie durch eine Bündelung der Verwaltungszuständigkeit für die Investitionszulagengewährung Synergieeffekte erzielt werden können.