Quelle: |
Bundesrat |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 19.09.2008 |
Aktenzeichen: | 506/08 (Beschluss) |
Schlagzeile: |
Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze
Schlagworte: |
ermäßigter Mehrwertsteuersatz, ermäßigter Steuersatz, EU-Richtlinie, Mehrwertsteuerrichtlinie, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.09.2008 folgende Stellungnahme beschlossen zum Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze:
Angesichts der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung steht der Bundesrat einer Ausweitung von Steuerermäßigungstatbeständen grundsätzlich kritisch gegenüber. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zunächst einer eingehenden strukturellen Überprüfung bedarf, und bezieht sich dabei auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 5. Juli 2007 (KOM(2007) 380 endg.).
Der Bundesrat hält es daher nicht für zielführend, mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag für einzelne Bereiche Regelungen zu treffen, bevor die von der Kommission angekündigte Grundsatzdebatte über den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze abgeschlossen ist.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Haltung bei der Erörterung des Richtlinienvorschlags in ihre Willensbildung mit einzubeziehen.
Hintergrund: Mit dem Richtlinienvorschlag wird das Ziel verfolgt, den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der ermäßigten Steuersätze einen gangbaren Weg für die Zukunft aufzuzeigen. Der Richtlinienvorschlag ist dabei als erste Maßnahme in Bezug ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu betrachten, um den Mitgliedstaaten die Flexibilität einzuräumen, bei bestimmten Dienstleistungen auf Dauer ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden.
In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen einer Studie, in welcher der Nutzen der Anwendung ermäßigter Steuersätze auf lokale Dienstleistungen bejaht wird, sofern diese Maßnahmen gezielt erfolgt und bestimmte Marktbedingungen erfüllt sind, schlägt die Kommission vor, durch die Änderungen der derzeit geltenden Mehrwertsteuerrichtlinie allen Mitgliedstaaten grundsätzlich die Möglichkeit zu eröffnen, auf bestimmte lokal erbrachte Dienstleistungen einschließlich arbeitsintensiver Dienstleistungen, Dienstleistungen im Gaststättengewerbe und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wohnungen und bestimmten anderen Grundstücken ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Daneben enthält der Richtlinienvorschlag auch einige rechtstechnische Anpassungen und Klarstellungen betreffend die Kategorie der Arzneimittel, gedruckte Bücher und medizinische Geräte für Behinderte.
Hinweis:
- Drucksache 506/1/08 vom 08.09.2008: Empfehlungen der Ausschüsse
- Drucksache 506/08 vom 14.07.2008: Unterrichtung durch die Bundesregierung – KOM(2008) 428 endg.; Ratsdok. 11615/08 –