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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2007
Aktenzeichen: 9 K 236/01

Schlagzeile:

Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verpachtung eines Grundstücks zur Nutzung als Golfplatz

Schlagworte:

Gewerbebetrieb, Golfclub, Golfplatz, Vermietung, Vermögensverwaltung, Verpachtung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 73/07 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 18.4.2008):
Erzielt eine GbR mit der langfristigen Verpachtung einer funktionsfähigen Golfplatzanlage an einen Golfclub Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung, wenn die GbR neben der Grundstücksüberlassung zur Pflege und Instandhaltung des Golfplatzes verpflichtet ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 2; EStG § 21
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.10.2007 (9 K 236/01)

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