Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.01.2008 |
Aktenzeichen: | 4 K 4381/05 Kg |
Schlagzeile: |
Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kindes bei Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Schlagworte: |
behinderte Kinder, Behinderung, Kindergeld, Selbstunterhalt, Unterhalt
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 61/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2008):
Setzt der Kindergeldanspruch für ein über 27 Jahre altes behindertes (60 v.H.) Kind voraus, dass nicht nur die Behinderung, sondern auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 14.01.2008 (4 K 4381/05 Kg)