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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.01.2008
Aktenzeichen: 4 K 4381/05 Kg

Schlagzeile:

Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kindes bei Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

Schlagworte:

behinderte Kinder, Behinderung, Kindergeld, Selbstunterhalt, Unterhalt

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 61/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2008):
Setzt der Kindergeldanspruch für ein über 27 Jahre altes behindertes (60 v.H.) Kind voraus, dass nicht nur die Behinderung, sondern auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 14.01.2008 (4 K 4381/05 Kg)

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