Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 09.09.2008 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2285/07/0005 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse: Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2008
Schlagworte: |
Angehörige, Ausland, Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibetrag, Ländergruppeneinteilung, Unterhalt
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Kinderfreibetrag, der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes, der Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen und der Hüchstbetrag für Kinderbetreuungskosten werden gekürzt, wenn das Kind bzw. die unterhaltsberechtigte Person im Ausland lebt. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt vom Wohnsitzstaat ab. In dem BMF-Schreiben wird die neue Ländergruppeneinteilung ab 2008 bekannt gegeben.
Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2004 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
Saudi Arabien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
Trinidad und Tobago: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
Tschechische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
Bulgarien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Rumänien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
Russische Föderation: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,