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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.11.2008
Aktenzeichen: IV B 9 - S 7359/07/10009

Schlagzeile:

Aktualisierung des Verzeichnisses der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG vorliegen (sog. Gegenseitigkeit)

Schlagworte:

Gegenseitigkeit, Umsatzsteuer, Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren das Verzeichnis der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG vorliegen (sog. Gegenseitigkeit) bzw. nicht vorliegen, aktualisiert.

Die Änderungen beruhen u.a. auf der Trennung von Montenegro und Serbien im Jahr 2006 sowie dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union zum 1. Januar 2007.

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