Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 31.10.2008 |
Aktenzeichen: | IV C 6 - S 2133-a/07/10001 |
Schlagzeile: |
Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Mit dem BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG) wird das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 (IV A 6 - S 2133a - 11/02) in Teile neu gefasst.
Geändert werden die folgenden Randziffern: 21, 28, 34, 35, 37 und 38.
Die Änderungen sind grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Randziffer 34 ist hinsichtlich der Begrenzung des Bereederungsentgeltes ebenso wie die Änderungen in Randziffer. 38 erstmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 beginnen.