Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 31.10.2008
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2133-a/07/10001

Schlagzeile:

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG)

Schlagworte:

Handelsschiff, Tonnagesteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Mit dem BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG) wird das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 (IV A 6 - S 2133a - 11/02) in Teile neu gefasst.

Geändert werden die folgenden Randziffern: 21, 28, 34, 35, 37 und 38.

Die Änderungen sind grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Randziffer 34 ist hinsichtlich der Begrenzung des Bereederungsentgeltes ebenso wie die Änderungen in Randziffer. 38 erstmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 beginnen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen