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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 17.12.2008
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2353/08/10006, IV C 6 - S 2145/08/10001

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Ausland ab 1. Januar 2009

Schlagworte:

Arbeitgebererstattung, Ausland, Auswärtstätigkeit, Doppelte Haushaltsführung, Erstattung, Geschäftsreise, Pauschbetrag, Reisekosten, Reisekostenvergütung, Übernachtung, Übernachtungskosten, Verpflegung, Verpflegungsmehraufwand, Verpflegungsmehraufwendungen, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben gibt die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auswärtstätigkeit im Ausland bekannt. Die Pauschalen gelten auch bei Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Bitte beachten: Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Abs. 3 und R 9.11 Abs. 10 Satz 7 Nr. 3 LStR). Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Abs. 2 und 9.11 Abs. 8 LStR).

Anhang:
Übersicht über die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

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