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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 09.12.2008
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2361/08/10003

Schlagzeile:

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2009

Schlagworte:

Arbeitslohn, Automation, Familienleistungsgesetz, Jahressteuergesetz 2009, Kirchenlohnsteuer, Lohnsteuer, Maßstabsteuer, Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2009 bekannt gegeben.

Mit Wirkung ab 2009 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2009 geltenden Tarif sowie die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 und die Gesetzesänderungen ab 2009 durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz).

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