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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.12.2008
Aktenzeichen: IV C 1 - S 1980-1/08/10011

Schlagzeile:

Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Investmentanteil, Jahressteuergesetz 2009, JStG 2009, Rückgabe, Veräußerung

Wichtig für:

Banken, Kapitalanleger, Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert darüber, dass sich vor der 2./3. Lesung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2009 durch den Deutschen Bundestag am 28. November 2008 ein Korrekturbedarf bei der zeitlichen Anwendungsregelung des § 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG gezeigt hat. Die erforderliche Korrektur konnte in der letztlich beschlossenen Gesetzesfassung (BR-Drs. 896/08) nicht mehr berücksichtigt werden.

Konkret geht es um die Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer nach § 8 Abs. 5 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Die Neuregelung soll grundsätzlich nur für solche Investmentanteile gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Bei Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, soll im Grundsatz die Abgeltungsteuer noch nicht gelten. In diesen Fällen erfolgt eine Besteuerung lediglich im Rahmen des bisherigen § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (private Veräußerungsgewinne). Dieser durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bereits normierte Wille des Gesetzgebers ist bei der Änderung des § 18 Abs. 2 Satz 2 InvStG im JStG 2009 nicht hinreichend klar umgesetzt worden. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Korrektur ist die zutreffende Fassung anzuwenden. Die Korrektur wird voraussichtlich Anfang 2009 im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes erfolgen.

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