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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 06.01.2009
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2198-b/08/10002

Schlagzeile:

Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale oder für schutzwürdige Kulturgüter

Schlagworte:

Baudenkmal, Bescheinigung, Bescheinigungsbehörde, schutzwürdige Kulturgüter, Steuerbegünstigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat – nach Bundesländern sortiert – eine Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale (§§ 7i, 10f, 11b EStG, § 52 Abs. 23b und 27 EStG) und für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG, § 52 Abs. 27a EStG) herausgegeben.

Die BMF-Schreiben vom 25. August 1999 BStBl 1999 I S. 823 und vom 8. November 2004 BStBl 2004 I S. 1048 werden aufgehoben.

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