Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.12.2008 |
Aktenzeichen: | XI R 1/08 |
Vorinstanz: |
FG Sachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.06.2006 |
Aktenzeichen: | 6 K 1593/02 |
Schlagzeile: |
Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung ist zulässig
Schlagworte: |
Bestandskraft, Istbesteuerung, Rückwirkende Änderung, Rückwirkung, Sollbesteuerung, Umsatzsteuer, vereinbarte Entgelte, vereinnahmte Entgelte, Wechsel
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) ist bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.
Hinweis: Die formelle Bestandskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von einem Monat ein.