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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2008
Aktenzeichen: XI R 1/08

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2006
Aktenzeichen: 6 K 1593/02

Schlagzeile:

Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung ist zulässig

Schlagworte:

Bestandskraft, Istbesteuerung, Rückwirkende Änderung, Rückwirkung, Sollbesteuerung, Umsatzsteuer, vereinbarte Entgelte, vereinnahmte Entgelte, Wechsel

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) ist bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.

Hinweis: Die formelle Bestandskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von einem Monat ein.

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