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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.08.2008
Aktenzeichen: 3 K 219/06

Schlagzeile:

Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen trotz geringfügiger Zahlungsschwankungen

Schlagworte:

Altenteilleistungen, Altenteilsleistungen, Dauernde Last, Ertragsprognose, Fremdvergleich, Vermögensübergabe, Verträge mit Angehörigen, Vertragsänderung, wiederkehrende Leistungen, Zahlungsaussetzung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

1. Bei Verträgen unter Angehörigen führen gelegentlich verspätete Zahlungen und die Nicht- oder verminderte Zahlung einzelner Monatsbeträge noch nicht zur Nichtanerkennung, wenn hierfür nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe vorliegen.

2. Wird die Zahlung von wiederkehrenden Leistungen bei einer Vermögensübergabe nach einer längeren Unterbrechung wieder aufgenommen, liegt eine Vertragsänderung vor, so dass hinsichtlich der Frage der Anerkennung dieser Zahlungen eine erneute Ertragsprognose anzustellen ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 13/09 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2009):
Altenteilsleistungen nach einer Vermögensübergabe (Bäckerei, Grundstücke) als abziehbare dauernde Last: Teilweise und volle Zahlungsaussetzung wegen schwieriger wirtschaftlicher Lage des Betriebes als vom fehlenden Rechtsbindungswillen der Parteien getragene steuerschädliche Abweichung vom Übergabevertrag? Anwendbarkeit von Billigkeitsmaßnahmen und steuerliche Folgen bei nach Aussetzung erfolgter Wiederaufnahme der Zahlungen und Änderung des Vertrags vom Typus 2 zum Typus 1?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10 Abs 1 Nr 1a; EStG § 12 Nr 2
Vorgehend:
Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 28.8.2008 (3 K 219/06)

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