Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.04.2009
Aktenzeichen: I R 15/07

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2006
Aktenzeichen: 15 K 4519/05 K,G,F

Schlagzeile:

Pferderennen sind nicht gemeinnützig

Schlagworte:

Auflagen, Gemeinnützigkeit, Pferderennen, Satzung, Steuerbegünstigung, Trabrennen, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Veranstalten von Trabrennen kann ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 22. April 2009 I R 15/07 entschieden, dass Trabrennen, welche ein im Übrigen wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und deshalb steuerbefreiter Verein veranstaltet, steuerpflichtig sein können. Der Verein hatte geltend gemacht, die Trabrennen seien als Leistungsprüfungen für die Zucht unerlässlich. Auch das Tierzuchtgesetz sehe derartige Prüfungen vor. Es handele sich daher um rein züchterische Veranstaltungen, die als sog. Zweckbetrieb ebenfalls steuerbefreit seien.

Dem hat sich der BFH nicht angeschlossen. Seiner Auffassung nach sind Trabrennen vor allem sportliche Veranstaltungen und ein beliebtes Freizeitvergnügen. Pferderennen unterschieden sich nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen wie Fußballspielen, Boxveranstaltungen oder etwa Auto- und Radrennen. Gleichwohl seien derartige Veranstaltungen, wenn sie unter denselben Bedingungen durchgeführt würden, steuerpflichtig. Ferner könnten derartige Leistungsprüfungen auch ohne zahlendes Publikum abgehalten werden. Schon aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen gebe es keinen Anlass, den Pferdesport zu begünstigen.

Der BFH hat mit diesem Urteil nicht nur entgegen der Auffassung der Trabrennvereine, sondern auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltung entschieden. Es ist anzunehmen, dass zumindest für die Vergangenheit Vertrauensschutz gewährt werden wird.

zur Suche nach Steuer-Urteilen