Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.04.2009 |
Aktenzeichen: | IX R 51/08 |
Vorinstanz: |
FG Saarland |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.08.2008 |
Aktenzeichen: | 1 K 2073/04 |
Schlagzeile: |
Vorweggenommene Werbungskosten beim Wechsel von Selbstnutzung zur Fremdvermietung
Schlagworte: |
Eigentumswohnung, Erhaltungsaufwand, Fremdvermietung, Reparaturkosten, Selbstnutzung, Vermietung, Vorweggenommene Werbungskosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Instandsetzungsaufwendungen während einer Selbstnutzungsphase sind grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine künftige Vermietung.
Hinweis: Im Streitfall hatte ein Steuerzahler kurz vor dem Umzug in ein neu errichtetes Einfamilienhaus im Hinblick auf die künftige Vermietung der bislang selbst bewohnten Immobilie einen neuen Heizkessel einbauen lassen. Die Renovierung wurde bewußt während der Eigennutzung durchgeführt, um einen späteren Mietausfall zu vermeiden. Nach der vorinstanzlichen Entscheidung des FG Saarland (Az: 1 K 2073/04) handelte es sich um einen Ausnahmefall, in dem der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der Einkunftserzielung die private Nutzung der Wohnung überlagert. Die Finanzrichter erkannten die Erhaltungsaufwendungen daher als vorweggenommene Werbungskosten an. Leider bestätigte der BFH das positive Urteil nicht.