Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.10.2009 |
Aktenzeichen: | 17 K 1039/08 F |
Schlagzeile: |
Gesetzeslücke bei der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
Schlagworte: |
Aktien, Anschaffungskosten, Betriebsausgaben, Halbeinkünfteverfahren, Körperschaftsteuer
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Nach dem Urteil des 17. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf besteht eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 - nach Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens - die Veräußerungserlöse nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen versteuert wurden.