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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2009
Aktenzeichen: 17 K 1039/08 F

Schlagzeile:

Gesetzeslücke bei der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens

Schlagworte:

Aktien, Anschaffungskosten, Betriebsausgaben, Halbeinkünfteverfahren, Körperschaftsteuer

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Nach dem Urteil des 17. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf besteht eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 - nach Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens - die Veräußerungserlöse nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen versteuert wurden.

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