Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 18.12.2009 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2222/07/10009 |
Schlagzeile: |
Einschränkung der Zulageberechtigung für Ausländer bei der Riester-Rente ab 1. Januar 2010
Schlagworte: |
Altersvorsorge, Ausländer, Pflichtversicherung, Rentenversicherung, Riester-Rente, Zulageberechtigung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember 2009 den Entwurf des „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. eine Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. September 2009 in der Rechtssache C-269/07 vor. Danach ist beabsichtigt, dass die Zulageberechtigung im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt werden soll.
Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossene Altverträge vorgesehen.
Nach dem BMF-Schreiben sind die anderslautenden Randziffern 9 und 10 des BMF-Schreibens vom 20. Januar 2009 (Aktenzeichen IV C 3 - S 2496/08/10011) ab dem 1. Januar 2010 vorerst nicht mehr anzuwenden.