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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.12.2009
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2252/08/10004

Schlagzeile:

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Depotgebühr, Dividende, Dividenden, Einkunftserzielungsabsicht, Freistellungsauftrag, Günstigerprüfung, Kapitalertragsteuer, Kapitalvermögen, Lebensversicherung, NV-Bescheinigung, Private Veräußerungsgeschäfte, Steuerabzug, Steuertarif, Tarif, Termingeschäft, Treuhanddepot, Veranlagungs-Wahlrecht, Zertifikat

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 eingeführt. Das Bundesfinanzministerium nimmt auf 105 Seiten ausführlich zur Anwendung der Abgeltungsteuer Stellung.

Für die Anwendung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze des Schreibens auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen und im Übrigen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009.

Gliederung
I. Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
II. Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
III. Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG)
IV. Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)
VI. Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)
VIII. Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Absatz 5 EStG)
IX. Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (§ 45a EStG)
X. Sammelantragsverfahren für Freistellungsaufträge bei Warengenossenschaften etc. (§ 45b Absatz 1 EStG)
XI. Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG)
XII. Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer (§ 52a EStG)
XIII. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung

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