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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Schreiben
Datum: 08.12.2009
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2347/09/10002

Schlagzeile:

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab 2009 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG)

Schlagworte:

Lohnsteuer, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, Pauschalbesteuerung, Steuerfreistellung, Vermögensbeteiligung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)) hat die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer wesentliche Änderungen erfahren. Das Bundesfinanzministerium nimmt ausführlich Stellung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab 2009: Das BMF-Schreiben ist ab 1. Januar 2009 anzuwenden.

Gliederung:
1. Steuerfreistellung über § 3 Nummer 39 EStG
1.1 Allgemeines (§ 3 Nummer 39 Satz 1 EStG)
1.1.1 Begünstigter Personenkreis
1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen
1.1.3 Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten
1.1.4 Mehrfache Inanspruchnahme
1.1.5 Geldleistungen
1.1.6 Nebenkosten
1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 Buchstabe b EStG)
1.3 Bewertung (§ 3 Nummer 39 Satz 4 EStG)
1.4 Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils
1.5 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG
1.6 Zuflusszeitpunkt
2. Erstmalige Anwendung des § 3 Nummer 39 EStG
3. Weiteranwendung des § 19a EStG a.F. über § 52 Absatz 35 EStG
4. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)
5. Anwendung

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