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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.01.2010
Aktenzeichen: IV D 4 - S 3102/07/0001

Schlagzeile:

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

Schlagworte:

Aktie, Basiszins, Bewertung, Börsennotierung, Ertragswertverfahren, vereinfachte Ertragswertverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat im Hinblick auf die Bewertung nicht börsennotierter Aktien den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 203 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG)bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4. Januar 2010 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,98 Prozent errechnet.

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