Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 05.01.2010 |
Aktenzeichen: | IV D 4 - S 3102/07/0001 |
Schlagzeile: |
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
Schlagworte: |
Aktie, Basiszins, Bewertung, Börsennotierung, Ertragswertverfahren, vereinfachte Ertragswertverfahren
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat im Hinblick auf die Bewertung nicht börsennotierter Aktien den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 203 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG)bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4. Januar 2010 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,98 Prozent errechnet.