Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 04.02.2010 |
Aktenzeichen: | IV D 2 - S 7221/09/10001 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuersatz für die Lieferungen von Pflanzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen
Schlagworte: |
Lieferung, Pflanzen, sonstige Leistungen, Steuersatz, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zum Umsatzsteuersatz für die Lieferungen von Pflanzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen. Das BMF reagiert auf das BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 (Aktenzeichen V R 25/07).