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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.02.2010
Aktenzeichen: IV D 2 - S 7221/09/10001

Schlagzeile:

Umsatzsteuersatz für die Lieferungen von Pflanzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen

Schlagworte:

Lieferung, Pflanzen, sonstige Leistungen, Steuersatz, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zum Umsatzsteuersatz für die Lieferungen von Pflanzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen. Das BMF reagiert auf das BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 (Aktenzeichen V R 25/07).

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