Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 15.02.2010 |
Aktenzeichen: | IV C 6 - S 2244/09/10002 |
Schlagzeile: |
BFH-Entscheidung zum Halbabzugsverbot bei Liquidationsverlusten ist nicht anzuwenden
Schlagworte: |
Abzugsverbot, Aufgabeverlust, Erwerbsaufwand, Gewinnausschüttung, Halbabzugsverbot, Halbeinkünfteverfahren, Liquidationsverlust, Teileinkünfteverfahren
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Nach dem BMF-Schreiben sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 – sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25. Juni 2009 entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 1 und Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.