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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2009
Aktenzeichen: III R 74/07

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.08.2007
Aktenzeichen: 1 K 15/05

Schlagzeile:

Aufwendungen zur Heilung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mindern bei der Prüfung des Jahresgrenzbetrags die als Bezug anzusetzende Verletztenrente

Schlagworte:

Bezug, Bezüge, eigene Einkünfte und Bezüge, gesetzliche Unfallversicherung, Jahresgrenzbetrag, Kindergeld, Nachzahlung, Unfallversicherung, Verletztenrente, Zufluss

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Entstehen einem Kind als Folge eines Unfalls Aufwendungen zur Heilung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erstattet werden, ist die als Bezug anzusetzende Verletztenrente um diese Aufwendungen zu mindern.

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