Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.01.2010 |
Aktenzeichen: | VI R 52/08 |
Vorinstanz: |
FG Sachsen-Anhalt |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.07.2008 |
Aktenzeichen: | 2 K 1957/03 |
Schlagzeile: |
Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren Bindungswirkung
Schlagworte: |
Bindungswirkung, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Lohnsteuer, Sozialversicherung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers sind im Besteuerungsverfahren zu beachten, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind (Anschluss an das BFH-Urteil vom 6. Juni 2002, Aktenzeichen VI R 178/97).
Hintergrund: Die Entscheidung, ob ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, obliegt den Krankenkassen als Einzugsstellen der Sozialversicherungsträger nach § 28h Abs. 2 SGB 4.
Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Feststellungen der Sozialversicherungsträger in der Regel für das Besteuerungsverfahren beachtlich. Dies folgt aus der Tatbestandswirkung dieser Entscheidungen. Selbst bei einer Änderung der Rechts¬nsicht des Versicherungsträgers hin zum Wegfall der Versicherungspflicht entfällt die Steuerfreiheit nachfolgender Zahlungen erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung.