Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.06.2010
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2133/09/10001

Schlagzeile:

Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung

Schlagworte:

Aktivierungspflicht, Bilanzierung, BilMoG, Buchführung, Gewinnermittlung, GoB, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Handelsbilanz, Herstellungskosten, ordnungsmäßige Buchführung, Übergangsregelung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben vom 12. März 2010 (Aktenzeichen: IV C 6 - S 2133/09/10001) enthält unter Randnummer 8 eine Regelung zur steuerrechtlichen Aktivierungspflicht der in § 255 Absatz 2 Satz 3 HGB aufgeführten Kosten als Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 EStG.

Zur zeitlichen Anwendung dieser Regelung wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 12. März 2010 um folgende Randnummer 25 ergänzt: „Soweit Randnummer 8 von R 6.3 Absatz 4 EStR 2008 abweicht, ist es nicht zu beanstanden, wenn für Wirtschaftsjahre, die vor der Veröffentlichung einer geänderten Richtlinienfassung enden, noch nach R 6.3 Absatz 4 EStR 2008 verfahren wird.“

zur Suche nach Steuer-Urteilen