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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 28.06.2010
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2244/09/10002

Schlagzeile:

Aufhebung des Nichtanwendungsschreibens zum Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG

Schlagworte:

Jahressteuergesetz 2010, JStG 2010, Kapitalbeteiligung, Nichtanwendungserlass, Nichtanwendungsschreiben, Teilabzugsverbot

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat sein Nichtanwendungsschreiben zum Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG vom 15. Februar 2010, wonach die aktuelle BFH-Rechtsprechung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist, aufgehoben.

Das BMF weist aber darauf hin: Es ist beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Absatz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben.

Hintergrund: Mit Urteil vom 25. Juni 2009 (Aktenzeichen IX R 42/08) und mit Beschluss vom 18. März 2010 (Aktenzeichen IX B 227/09) hat der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

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