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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.09.2010
Aktenzeichen: 5 K 3976/08 E

Schlagzeile:

Aufwendungen für Tages- und Wochenzeitungen sind keine Werbungskosten

Schlagworte:

Fachliteratur, Journalist, Redakteur, Tageszeitung, Werbungskosten, Wochenzeitung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufwendungen eines Redakteurs für den Erwerb regionaler und überregionaler Tages- und Wochenzeitungen sind - trotz etwaiger beruflicher Relevanz - keine Werbungskosten.

Hintergrund: Nach Auffassung der Finanzrichter sind gemischt beruflich und privat veranlasste Kosten nach der jüngeren Rechtsprechung zwar steuerlich grundsätzlich aufzuteilen. Dies gelte allerdings nicht für Zeitungen mit allgemeinbildendem Inhalt, deren Kosten bereits über das steuerliche Existenzminimum abgegolten seien.

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