Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.09.2010 |
Aktenzeichen: | 5 K 3976/08 E |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für Tages- und Wochenzeitungen sind keine Werbungskosten
Schlagworte: |
Fachliteratur, Journalist, Redakteur, Tageszeitung, Werbungskosten, Wochenzeitung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen eines Redakteurs für den Erwerb regionaler und überregionaler Tages- und Wochenzeitungen sind - trotz etwaiger beruflicher Relevanz - keine Werbungskosten.
Hintergrund: Nach Auffassung der Finanzrichter sind gemischt beruflich und privat veranlasste Kosten nach der jüngeren Rechtsprechung zwar steuerlich grundsätzlich aufzuteilen. Dies gelte allerdings nicht für Zeitungen mit allgemeinbildendem Inhalt, deren Kosten bereits über das steuerliche Existenzminimum abgegolten seien.