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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Referentenentwurf
Datum: 20.12.2010
Aktenzeichen: Steuervereinfachungsgesetz 2011

Schlagzeile:

Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011

Schlagworte:

Bürokratieabbau, Referentenentwurf, Steuervereinfachung, Steuervereinfachungsgesetz 2011

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 Vereinfachungsmaßnahmen verständigt. Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf basierend einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem der Beschluss des Koalitionsausschusses umgesetzt werden soll. Die geplanten Neuregelungen zielen darauf, Steuerbürger und Verwaltung von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand zu entlasten. Das Besteuerungsverfahren soll für alle Beteiligten einfacher, transparenter und nachvollziehbarer werden. Steuerbürokratischer Aufwand soll zurückgeführt werden.

Nach Darstellung des Bundesfinanzministerium sollen Steuerpflichtige von zum Teil deutlich gestrafften und somit übersichtlicheren Erklärungsvordrucken ebenso profitieren wie von der Reduzierung bis hin zum kompletten Wegfall heute notwendiger „Belegesammelei“. Aber auch die Finanzverwaltung soll gewinnen, weil schwierige und zeitaufwändige Prüffelder zukünftig entfallen und Verfahrensabläufe einfacher und weniger arbeitsintensiv werden.

Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen werden von einer Reihe von Maßnahmen auf Ebene der Steuerverwaltung flankiert, die die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung ihrer Erklärungspflichten unterstützen. Dazu gehören die Einführung einer elektronischen vorausgefüllten Steuererklärung bei der Einkommensteuer als freiwillig nutzbares Serviceangebot und die schrittweise Einführung der papierlosen Kommunikation mit den Finanzämtern.

Hinweis: Der Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 20. Dezember 2010 an die im Gesetzgebungsverfahren zu beteiligenden Stellen (Ressorts, Länder, Verbände) versandt. Diese können jetzt zu den geplanten Neuregelungen Stellung nehmen. Eine Beschlussfassung der Bundesregierung ist für Februar 2011 vorgesehen. Das parlamentarische Verfahren schließt sich daran an.

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