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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.09.2010
Aktenzeichen: 1 K 3016/08

Schlagzeile:

Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen von Privatpersonen über die Internetplattform ebay

Schlagworte:

eBay, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Es handelt sich um eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit, wenn eine Privatperson während eines Zeitraums von dreieinhalb Jahren über 1.200 Verkäufe bei der Internet-Auktions-Plattform ebay tätigt. Die Veräußerungen unterliegen der Umsatzsteuer.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet V R 2/11. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.4.2011) sind folgende Informationen gespeichert:
Handelt es sich um eine nachhaltige, wirtschaftliche Tätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG, wenn eine Privatperson während eines Zeitraums von dreieinhalb Jahren über 1.200 Verkäufe bei der Internet-Auktions-Plattform "ebay" tätigt, so dass die Veräußerungen der Umsatzsteuer unterliegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1; UStG § 2 Abs 1 S 1; UStG § 2 Abs 1 S 3
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 22.9.2010 (1 K 3016/08)

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