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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.01.2011
Aktenzeichen: IV D 4 - S 3102/07/10001

Schlagzeile:

Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens

Schlagworte:

Anteil, Basiszins, Bewertung, Ertragswertverfahren, vereinfachte Ertragswertverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert im Hinblick auf die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens über den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2BewG.

Gemäß § 203 Absatz 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 3. Januar 2011 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,43 Prozent errechnet.

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