Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 05.01.2011 |
Aktenzeichen: | IV D 4 - S 3102/07/10001 |
Schlagzeile: |
Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens
Schlagworte: |
Anteil, Basiszins, Bewertung, Ertragswertverfahren, vereinfachte Ertragswertverfahren
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium informiert im Hinblick auf die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens über den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2BewG.
Gemäß § 203 Absatz 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 3. Januar 2011 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,43 Prozent errechnet.