Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 17.01.2011 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2290/07/10007 :005 |
Schlagzeile: |
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlicher Behandlung von Abfindungen
Schlagworte: |
Abfindung, Entlassungsentschädigung, Tarifbegünstigung, Zusammenballung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt die Anwendung der begünstigten Besteuerung von Entlassungsentschädigungen nach § 34 Absatz 1 und 2 u.a. voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ist deshalb grundsätzlich schädlich.
Nach einem Urteil des BFH aus dem Jahre 2009 gilt dies nicht, soweit eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehenden geringen Zahlung in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließt. Das BMF hat jetzt geregelt, dass eine Teilleistung bis maximal 5 % der Hauptleistung unschädlich ist.
Ein weiteres BFH-Urteil zu Entschädigungsleistungen wendet das BMF ebenfalls an. Danach ist bei der Berechnung der Einkünfte, die der Steuerpflichtige beim Fortbestand des Vertragsverhältnisses im Veranlagungszeitraum bezogen hätte, zwar grundsätzlich auf die Einkünfte des Vorjahres abzustellen. Ist jedoch die Einnahmesituation in diesem Jahr durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt, kann dies – zum Vorteil des Steuerpflichtigen – entsprechend berücksichtigt werden.
Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.