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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.03.2011
Aktenzeichen: VI B 145/10

Schlagzeile:

Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung zur Kilometerpauschale für Fahrten mit privatem Pkw

Schlagworte:

Fahrtkosten, Kilometerpauschale, Privat-Pkw, Reisekosten, Verfassungsbeschwerde

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Steuerzahler in der Privatwirtschaft haben keinen Anspruch darauf, dass der pauschale Kilometersatz für berufliche bzw. betriebliche Fahrten mit dem Privat-Pkw von 0,30 € auf 0,35 € erhöht wird, entsprechend der reisekostenrechtlichen Regelungen für Landesbedienstete, die in einigen Bundesländern 0,35 € je Kilometer steuerfrei erhalten. Dem Steuerpflichtigen stehe es frei, die tatsächlich angefallenen Kosten nachzuweisen.

Wegen des gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses ist nun Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Damit ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, einen Einspruch ruhen zu lassen.

Das Aktenzeichen beim BVerfG in Karlsruhe lautet: 2 BvR 1008/11.

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