Quelle: |
Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.02.2011 |
Aktenzeichen: | 5 K 5162/10 |
Schlagzeile: |
Keine Berücksichtigung der privaten Kfz-Nutzung bei der Kleinunternehmer-Regelung
Schlagworte: |
Eigenverbrauch, Kleinunternehmer, Pkw-Nutzung, Privatnutzung, Umsatzsteuer, Unentgeltliche Wertabgabe
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw (unentgeltliche Wertabgabe) ist bei der Ermittlung der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nicht zu berücksichtigen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet V R 12/11. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.6.2011) sind folgende Informationen gespeichert:
Ist die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW (unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG 2005) bei der Ermittlung des Umsatzes im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG 2005 zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 19 Abs 1 S 2; UStG § 3 Abs 9a Nr 1; EWGRL 388/77 Art 24; EGRL 112/2006 Art 288
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 15.2.2011 (5 K 5162/10)